Beauty Medizin - Fakten und Wissenschaft von A-Z

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Kollagen            

Kollagen ist ein Bindegewebseiweiß (Protein), das u. a. in Haut, Knochen und Knorpeln enthalten ist. Es kommt im Körper in zahlreichen unterschiedlichen Varianten vor, je nachdem, um welche Binde- und Stützgewebe es sich handelt. Biochemisch werden verschiedene Typen von Kollagen unterschieden; die menschliche Haut besteht überwiegend aus Kollagen Typ I. Kollagen in Lebensmitteln besteht aus dem Kollagen der Haut und Knochen von Schweinen und Rindern, aber auch aus Geflügel und Fischresten. Es wird u. a. zur Herstellung von Gelatine, Nahrungsergänzungsmitteln und Pflegeprodukten verwendet.

In Nahrungsergänzungsmitteln findet Kollagen in der Regel als wasserlösliches Kollagenhydrolysat Verwendung, das aus Schlachtabfällen von Schweinen und Rindern gewonnen wird. Kollagenhaltige Nahrungsergänzungsmittel werden häufig als Trinkampullen angeboten.

 

Kollagenmoleküle bestehen überwiegend aus Prolin und Glycin. Diese beiden Aminosäuren sind nicht essentiell, das bedeutet, dass sie nicht über die Nahrung aufgenommen werden müssen, sondern im Körper selbst hergestellt werden können.

Mit zunehmendem Alter werden Kollagenstrukturen in tieferen Hautschichten durch Umwelteinflüsse geschädigt und abgebaut. Auch nimmt die Fähigkeit des Körpers zur Eigenherstellung von Kollagen ab. Das körpereigene Kollagen weist eine geringere Wasserbindungskapazität auf – die Haut wirkt schlaffer. An diesen natürlichen Alterungsprozessen ändern Nahrungsergänzungsmittel nichts.

 

Wer sich abwechslungsreich ernährt, nimmt ausreichend Eiweiß und damit auch alle wichtigen Eiweißbausteine (Aminosäuren) auf, die der Körper neben Vitamin C zur Kollagenbildung benötigt. Eiweiß findet sich beispielsweise reichlich in Hülsenfrüchten, Vollkornprodukten, Milch und Milchprodukten, Fisch, Fleisch und Fleischprodukten. (klartext-nahrungsergaenzung.de)

 

Das Wichtigste in Kürze:Wirkung nicht bewiesen

  • Auf dem Markt gibt es zahlreiche Nahrungsergänzungsmittel mit Kollagen, die die Haut optisch verbessern sollen. Ihre Wirksamkeit ist nicht belegt.
  • Werbeaussagen, wie "Kollagen glättet Ihre Haut" sind für Nahrungsergänzungsmittel verboten.
  • Aussagekräftige Belege dafür, dass Nahrungsergänzungsmittel mit Kollagen oder Hyaluronsäure die Haut von innen pflegen und dadurch Alterserscheinungen aufhalten oder sichtbar rückgängig machen, sind Fehlanzeige.
  • Nährstoffe, die die Haut für ihren Stoffwechsel braucht, sind in natürlichen Lebensmitteln mehr als ausreichend enthalten.
  • Nahrungsergänzungsmittel können die Hautalterung nicht aufhalten. Mit Sonnenschutz, Nikotinverzicht und einem gesunden Lebenswandel erreichen Sie mehr.
  • Beauty-Produkte mit Kollagen bergen das Risiko allergischer Reaktionen und von Unverträglichkeiten.
  • Veganes Kollagen gibt es nicht. Hier handelt es sich dann um Aminosäuren-Gemische

 

Was verspricht die Werbung?

 

Weniger Falten um die Augen, ein schönerer Teint oder elastische Haut mit jugendlicher Spannkraft – die Werbeversprechen in Bezug auf Kollagen-Drinks oder Nahrungsergänzungsmittel mit Hyaluronsäure sind vielfältig. Doch sind diese Aussagen überhaupt erlaubt? Es kommt drauf an: Tatsächlich dürfen Hersteller bzw. Anbieter von Lebensmitteln mit Aussagen, die lediglich kosmetische Folgen haben, werben. Gesundheitsbezogene Aussagen hingegen müssen auch bei sogenannten "Beauty-Produkten" im Rahmen der Health Claims-Verordnung (HCVO) behördlich genehmigt worden sein. Im Fall von Kollagen wurden bisher zahlreiche Werbeaussagen durch Gerichte als gesundheitsbezogen bewertet und damit aufgrund fehlender Nachweise als rechtswidrig angesehen.

 

Dies betrifft u. a. Aussagen wie "für ein strafferes Hautbild", "Kollagen hat eine hautglättende Wirkung", "ernährt Ihre Haut" oder "für das Stützgerüst unserer Haut" sowie "wirkt von innen heraus" und „weniger sichtbare Falten“. Hersteller und Verkäufer dürfen kollagenhaltige Lebensmittel (und Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel) nicht mit derartigen Aussagen bewerben. Auch Produktbezeichnungen wie "Hautlifting-Drink" oder "Anti-Aging-Drink" sind spezielle gesundheitsbezogene Angaben im Sinne der HCVO und unzulässig, da sie nicht explizit genehmigt wurden.

 

Es gibt zwar einige Studien, die eine geringe Verbesserung der Faltentiefe und Hautelastizität durch die Einnahme von Kollagen zeigen, doch ob diese kleinsten Veränderungen mit dem Auge wahrgenommen werden bzw. zu einer "jüngeren" Ausstrahlung führen, ist äußerst fraglich. Die EU hat nach Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gesundheitsbezogene Angaben über Kollagen (ebenso wie für Hyaluronsäure) in Lebensmitteln, die sich auf eine verbesserte Hautstruktur und Gelenkgesundheit beziehen, aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Beweise abgelehnt. Auch mit solchen Angaben darf daher nicht geworben werden. Um das Werbeverbot in Bezug auf Kollagen zu umgehen, setzen Hersteller ihren kollagenhaltigen Produkten fast immer Vitamine, Mineralstoffe und sekundäre Pflanzenstoffe zu.

 

Wissenschaftlich belegt ist, dass z. B. Kupfer, Jod, Biotin, Niacin, Riboflavin (B2), Vitamin A, Vitamin C, und Zink Funktionen im Hautstoffwechsel haben. Von der Europäischen Kommission wurden daher gesundheitsbezogene Angaben wie z. B. "Biotin trägt zur Erhaltung normaler Haut bei", zugelassen. Aber Achtung: Die Aussage, dass ein Nährstoff zur "Erhaltung normaler Haut beiträgt", bedeutet nicht, dass durch die Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels das Erscheinungsbild der Haut tatsächlich verbessert werden kann. Die normale Funktion ihrer Haut erhalten Sie auch mit Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen aus natürlichen Lebensmitteln.

 

In einer aktuellen Untersuchung hat die Stiftung Warentest im Oktober 2022 für Schönheitsdrinks mit Kollagen und/oder Hyaluronsäure das Urteil "teuer und überflüssig" gefällt. Sie konnte keinerlei aussagekräftige Belege dafür finden, dass Nahrungsergänzungsmittel mit Kollagen oder Hyaluronsäure die Haut von innen pflegen und dadurch Alterserscheinungen aufhalten oder sichtbar rückgängig machen. Und das bei Preisen von bis zu 120 Euro pro Monat.

 

Und auch wenn der Verkauf in der Apotheke und die Tatsache, dass viele kollagenbasierte Nahrungsergänzungsmittel eine Pharmazentralnummer (PZN) haben, anderes suggeriert: Ein wissenschaftlicher Beweis positiver Effekte auf die Haut durch Einnahme des oft sehr teuren kollagenhaltigen Nahrungsergänzungsmittels fehlt!

 

Was kann ich selber tun, worauf muss ich achten?

  • Wenn Sie richtige Hautprobleme haben, sprechen Sie bitte zuerst mit Hautärzt:innen.
  • Produkte mit Kollagen bergen grundsätzlich das Risiko allergischer Reaktionen und von Unverträglichkeiten. Das gilt ganz besonders für Fischallergiker:innen, wenn das Kollagen aus Fischhäuten hergestellt wurde.
  • Einige Produkte enthalten Nicotinamid/Nicotinsäure (Vitamin B3), das bei zu hoher Aufnahme Unverträglichkeitsreaktionen wie Gesichtsrötungen und Hitzewallungen (Hot Flashes) auslösen kann. Produkte sollten nicht mehr als 4 mg Nicotinsäure oder 160 mg Nicotinamid pro Tagesdosis enthalten.
  • Produkte mit Aufnahmeverstärkern aus Bioperinen mit Piperin, einem Extrakt aus schwarzem Pfeffer: Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sollten Erwachsene nicht mehr als 2 Milligramm isoliertes Piperin pro Tag über Nahrungsergänzungsmittel aufnehmen. Schwangeren rät das BfR von der Verwendung solcher Mittel ab. Achten Sie auf die Zutatenliste und die Mengenangaben.
  • Wenn Sie keine Produkte vom Schwein nehmen wollen, achten Sie besonders auf die Produktkennzeichnung, da der Großteil der Kollagene aus Schweineschwarte gewonnen wird.
  • Veganes Kollagen (Phyto-Kollagen) gibt es nicht. Produkte, die als vegan bezeichnet werden, enthalten in der Regel einen Aminosäuren-Mix aus Glycin, Prolin, Hydroxyprolin und L-Lysin. Teilweise handelt es sich auch um Peptide (mehrere miteinander verbundene Aminosäuren), die aus pflanzlichen Rohstoffen in Fermentern gewonnen wurden. Alternativ wird auch die Bezeichnung "Kollagen-Aktivator" verwendet, auch hier handelt es sich um einen Aminosäuren-Mix.

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Narbe             

Als Narbe (lateinisch cicatrix) wird nach Zerstörung des kollagenen Netzwerks der Haut ein minderwertiges, faserreiches Ersatzgewebe (Fibrose) bezeichnet, das einen Endzustand der Wundheilung darstellt. In Narben ist das Kollagen nicht mehr komplex verflochten, sondern parallel angeordnet. Hautanhangsgebilde wie Talg- oder Schweißdrüsen fehlen.

Bei traumatischen und andersartigen Läsionen mit Durchtrennung oder Verlust von Gewebe wird die Wunde zunächst durch ein Fibrinkoagel verschlossen, in der Folge werden Entzündungszellen rekrutiert. Es bildet sich dann ein Granulationsgewebe, welches schließlich durch kollagenreiches Bindegewebe ersetzt wird, das sich im weiteren Heilungsverlauf strafft. Daneben kommt es zu einer Reepithelisierung der Hautoberfläche.

Komplikationen während der Wundheilung wirken sich negativ auf die Heilung aus. Bezüglich der auffälligen Narbenbildung kann unterschieden werden zwischen atrophen Narben, Narbenkontrakturen, hypertrophen  Narben und Keloiden. (Wikipedia)

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